Solarthermie Förderung

Die diversen Fördermittel machen die Solarthermie nicht nur zu einer umweltfreundlichen, CO2-neutralen Energienutzung, sondern auch zu einer wirtschaftlich höchst attraktiven alternative für die Warmwasserbereitung und die Heizungsunterstützung. Hier ein kurzer Überblick über die Bedingungen der Solarthermie Förderung und deren Voraussetzungen.
Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Solarthermie Förderung des BAFA gehört zum Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesumweltministeriums und gliedert sich in die Komponenten Basis-, Bonus- und Innovationsförderung.

Voraussetzungen

Die Solarthermie Förderung beschränkt sich bis auf wenige Ausnahmen auf Anlagen, die auf Bestandsgebäuden installiert werden. Außerdem ist für die Solarthermie Förderung Voraussetzung, dass die Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens 7 qm Vakuumröhrenkollektoren installiert werden und das Speichervolumen mindestens 50 Liter je qm Kollektorfläche beträgt, beziehungsweise mindestens 9 qm Flachkollektoren installiert werden und das Speichervolumen mindestens 40 Liter je qm Kollektorfläche beträgt. Ist die Anlage größer als 40 qm, muss für die Bewilligung der Solarthermie Förderung der Pufferspeicher mindestens 100 Liter Speichervolumen je qm Bruttokollektorfläche umfassen. Für alle Anträge zur Solarthermie Förderung, die ab dem 01.09.2011 beim BAFA eingehen, ist zudem Voraussetzung, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen und eine Umwälzpumpe installiert wird, wenn gleichzeitig der Heizkessel getauscht wird.
Die Basisförderung bei Inbetriebnahme bis 30.12.2011 beträgt:

  • bis 40 qm Kollektorfläche 120 Euro pro Quadratmeter
  • darüber hinaus 45 Euro pro Quadratmeter.

Die Basisförderung bei Inbetriebnahme ab 31.12.2011 beträgt:

  • bis 40 qm Kollektorfläche 90 Euro pro Quadratmeter
  • darüber hinaus 45 Euro pro Quadratmeter.

Die Bonusförderung sieht diverse Zuschüsse vor:

  • Kesseltauschbonus bei gleichzeitigem Austausch des bisherigen Heizkessels gegen einen Brennwertkessel, 600 Euro bis 30.12.2011, 500 Euro ab 31.12.2011.
  • Kombinationsbonus, wenn gleichzeitig eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe installiert wird, 600 Euro bis 30.12.2011, 500 Euro ab 31.12.2011.
  • Effizienzbonus, erhöht die Basisförderung um 50 Prozent (also auf 180 beziehungsweise 135 Euro pro qm bis 40 qm), wenn das Haus laut Energieausweis besonders effizient ist (der Transmissionswärmeverlust von 0,65 mW/K muss um mindestens 45 % unterschritten werden).
  • Der Bonus für eine effiziente Solarkollektorpumpe beträgt 50 Euro.

Fazit

Neben der direkten Solarthermie Förderung durch das BAFA können auch bei der KfW günstige Kredite, teilweise mit Tilgungszuschüssen beantragt werden.

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